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Gesetzliche Investition in Kranken­häusern

18.08.2022 - Bis zum Ende dieses Jahres haben Krankenhäuser noch die Möglichkeit, zukunftssichere Investitionen zu tätigen. Tun sie dies nicht, könnte es allerdings teuer werden.

Gesetzliche Investition in Kranken­häusern

Die Alpha Star-Fonds sind momentan nicht in Nexus AG investiert

Ein neuer Patient wird in die Notaufnahme eingeliefert. Die zuständigen Ärzte wissen dank des Verwaltungssystems bereits bescheid. Automatisch wurde aufgrund der akuten Gefahr, in der sich der Patient befindet, ein Platz im Operationssaal reserviert. Unverzüglich erhalten die Unfallchirurgen Einsicht in die Krankenakte und bereiten sich auf eine rasche Operation vor. Noch bevor der Patient aus dem Krankenwagen geladen wird, liegen alle relevanten Dokumente vor und die Behandlung kann sofort beginnen. Ein Szenario, von welchem viele Kliniken leider noch weit entfernt sind.

Förderung mit Auflagen

Nachhaltige IT-Struktur

Selbst in Zeiten der Digitali­sierung ist ein erheblicher Teil der Verwaltungsarbeit in vielen deut­schen Kranken­häusern noch mit einem großen analogen Arbeitsaufwand verbunden. Die Folgen sind Verzögerungen und hohe Kosten. Damit der Gesundheitssektor endlich das volle Potenzial der digitalen Infrastruktur nutzen kann, gibt es seit 2020 das sogenannte “Krankenhauszukunftsgesetz” (KHZG).

Die Finanzierung von Kranken­häusern erfolgt in Deutschland mittels des sogenannten “Dualen Finanzierungssystems”. Nach diesem werden die Betriebskosten von den Beiträgen und Zahlungen von Kassenpatienten und Selbstzahlern übernommen. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt allerdings auf Länderebene. Genau an dieser Stelle greift das Krankenhauszukunftsgesetz.

Ausbau digitaler Infrastrukturen

Verpflichtende Investition

70 % der Kosten sollen laut dem Beschluss von einer Fördersumme beglichen werden. Um die digitalen Ausbaumaßnahmen der Kliniken zu finanzieren, hat der Bund insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings gilt die Voraussetzung, dass diese mindestens 15 % IT-Sicherheit enthalten müssen.

Die Umsetzung der geplanten Vorhaben kann bis 2023 angesetzt werden, danach werden die überschüssigen Fördermittel zurückgefordert. Ab dem Jahr 2025 sind sogar Sanktionen möglich, wenn über das KHZG geförderte Dienste nicht angeboten werden.

Die NEXUS AG hat sich auf die Entwicklung und Bereitstellung von innovativen Softwarelösungen im Healthcare-Sektor spezialisiert. Ihre Produkte decken dabei so gut wie jede Schnittstelle ab: von einem automatischen Management der Behandlungen, über Pflege- und OP-Planung, bis hin zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Deshalb ist aufgrund des KHZG zu erwarten, dass die Lösungen der NEXUS AG weiterhin in einem hohen Maß nachgefragt werden.

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Autor Alexander PischelAutor Alexander Pischel ist Innovations-Analyst bei den Alpha Star Fonds. Alpha Star verfolgt mit seinen Aktienfonds das Ziel, in innovative Qualitätsunternehmen aus dem Mittelstand zu investieren. Folgen Sie uns auf Linkedin: Alpha Star / Alexander Pischel.

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